PATIENTENINFORMATION
Ärztliche Verordnung und Bewilligung
Ärztliche Verordnung und Bewilligung
Für die Inanspruchnahme der physiotherapeutischen Behandlung benötigen Sie von Ihrem Hausarzt eine Verordnung für Physiotherapie. Der Start von Behandlungen ist grundsätzlich erst nach Bewilligung durch Ihren Kassenträger möglich. Die Bewilligungsformalitäten für die Einreichung der Verordnung kann ich gerne für Sie übernehmen.
Für die Inanspruchnahme osteopathischer Behandlungen bedarf es in den meisten Fällen einer ärztlichen Verordnung.
Terminvereinbarung
Terminvereinbarung
Telefonisch oder per Mail.
Während den Behandlungen kann ich nicht ans Telefon kommen, da ich mich ungestört um meine Patienten kümmern möchte. In dieser Zeit sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter und hinterlassen Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Ich rufe verlässlich zurück. Gerne können Sie auch das Kontaktformular verwenden oder schreiben eine E-Mail.
Therapieablauf
Therapieablauf
Beim ersten Therapietermin wird ein ausführlicher therapeutischer Befund durchgeführt. Dafür bitte ich Sie, alle vorhandenen Befunde, Bilder und Ihren Verordnungsschein mitzubringen.
Weiters bitte ich Sie um die Mitnahme eines großen Handtuches/Decke, ein frisches Paar Socken, bequeme Kleidung und evtl. Hausschuhe.
Terminabsage
Terminabsage
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, benachrichtigen Sie mich bitte spätestens 24 Stunden davor.
Damit geben Sie mir die Möglichkeit, Akutpatienten kurzfristig eine Behandlung anbieten zu können. Nicht fristgerecht abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt.
THERAPIEKOSTEN
Physiotherapie
Physiotherapie
Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie mit beiliegendem Zahlschein bei Ihrer Bank einzahlen. Nach der Überweisung des gesamten Betrages können Sie die Honorarnote, die Verordnung sowie die Zahlungsbestätigung (nur Originale) bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Höhe der Kostenrückerstattung hängt von der jeweiligen Verordnung ab.
Sollten Sie über eine Zusatz- oder Unfallversicherung verfügen, kann diese den Differenzbetrag übernehmen.
Osteopathie
Osteopathie
Aktuell übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen die Kosten osteopathischer Behandlungen anteilig. Über die Erstattung informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Häufig übernehmen private Zusatz- bzw. Unfallversicherungen die Kosten bzw. Differenzbeträge für osteopathische Behandlungen. Fragen dazu beantwortet Ihnen Ihre Versicherung